AGB
1.Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Geltungsbereich
Die folgenden Regelungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der WolkenBunker
Provider GmbH Provider GmbH (im Folgenden als „WolkenBunker Provider GmbH“ bezeichnet) und
ihren Kunden (beide Parteien gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet) hinsichtlich der
Erbringung aller von WolkenBunker Provider GmbH angebotenen Leistungen und/oder Produkte
(insgesamt als „Services“ bezeichnet).
1.2. Vorbehalt bezüglich Anpassungen
Die Leistungen und/oder Produkte von WolkenBunker Provider GmbH sind ausschließlich für
Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen bestimmt. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht
anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn Leistungen trotz Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbracht werden.
Diese AGB finden keine Anwendung auf die Geschäftsbeziehung von WolkenBunker Provider GmbH
mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
Vertragsschluss
2.1 Beauftragung
Die Angebote von WolkenBunker Provider GmbH, einschließlich aller zugehörigen Unterlagen, sind
unverbindlich und ohne Verpflichtung. Ein Vertrag über die Bereitstellung einer spezifischen Leistung
kommt erst zustande, wenn WolkenBunker Provider GmbH den Auftrag des Kunden durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung annimmt oder Erfüllungshandlungen durchführt.
2.2 Art und Umfang der Leistungen von WolkenBunker Provider GmbH
Die Leistungsbereiche der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH werden durch den
angenommenen Auftrag und die dazugehörigen Unterlagen bestimmt. Alle Verpflichtungen von
WolkenBunker Provider GmbH unterliegen der Bedingung, dass sämtliche relevanten Verpflichtungen
und Aufgaben des Kunden im Zusammenhang mit der zu erbringende Leistung rechtzeitig, vollständig
und in angemessener Qualität erfüllt werden. WolkenBunker Provider GmbH behält sich das Recht
vor, Dritte als Erfüllungsgehilfen für die Leistungserbringung einzusetzen. Während der Laufzeit des
Leistungsanspruchs erhält der Kunde ein Nutzungsrecht, das dem Zweck der Leistung entspricht. Alle
übrigen Rechte verbleiben bei WolkenBunker Provider GmbH. Im Falle des Verkaufs von
Gegenständen behält WolkenBunker Provider GmbH das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor. Nicht vertraglich vereinbarte Leistungen von WolkenBunker Provider GmbH können
jederzeit und ohne besondere Ankündigung eingestellt werden. Etwaige Ansprüche des Kunden auf
Erfüllung oder Schadensersatz sind in diesem Kontext ausgeschlossen.
2.3 Bonität und Sicherheitsleistung
Die Erbringung von Dienstleistungen setzt die Bonität des Kunden voraus. WolkenBunker Provider
GmbH behält sich das Recht vor, die Bonität des Kunden vor oder nach Annahme des Auftrags zu
prüfen. Als Bedingung für die Annahme eines Auftrags ist WolkenBunker Provider GmbH berechtigt,
vom Kunden eine angemessene Sicherheit in Form von Vorauszahlungen, einer Kaution oder der
Vorlage einer Bürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz in Deutschland zu verlangen.
Sollte die Sicherheit nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Aufforderung erbracht werden,
behält sich WolkenBunker Provider GmbH das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern.
Mitwirkungsleistungen des Kunden / Nutzers
3.1Nutzung der Dienstleistung
Der Abnehmer verpflichtet sich, die offerierte Leistung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und
den gesetzlichen Regelungen in einer Weise zu nutzen, die nicht missbräuchlich ist. Insbesondere sind
Interventionen im Netzwerk von WolkenBunker Provider GmbH oder anderen Netzwerken zu
unterlassen. Es ist explizit untersagt, Gerätschaften oder Applikationen zu verwenden, die Störungen
in der physischen oder logischen Struktur der in Anspruch genommenen Netzwerke oder
Einrichtungen hervorrufen können. WolkenBunker Provider GmbH behält sich das Recht vor,
angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu implementieren und zu nutzen, um unangemessene
Nutzung zu verhindern. Alternativ kann WolkenBunker Provider GmbH vom Abnehmer die Installation
und Nutzung solcher Vorkehrungen verlangen. Der Abnehmer handelt selbstständig und haftet für
sämtliche anfallenden Gebühren im Zusammenhang mit der offerierten Leistung, auch wenn diese
aufgrund betrügerischer oder unbefugter Nutzung entstehen, sofern der Abnehmer nicht für diese
Nutzung verantwortlich ist. Der Abnehmer befreit WolkenBunker Provider GmbH von jeglicher
Haftung gegenüber Dritten aufgrund unangemessener Nutzung. Die erhaltenen
Benutzeridentifikationsdaten für den Zugang zur offerierten Leistung von WolkenBunker Provider
GmbH sind streng vertraulich zu behandeln. Personen, die bei Abgabe von Erklärungen, die das
Vertragsverhältnis betreffen, die Benutzeridentifikation des Abnehmers verwenden, gelten gegenüber
WolkenBunker Provider GmbH als bevollmächtigt durch den Abnehmer für die Abgabe der jeweiligen
Erklärung.
3.2 Datensicherheit
Es obliegt dem Kunden, sich mit anerkannten Prinzipien der Datensicherheit sowie den Risiken von
Datenmissbrauch und -verlust vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der
Kunde ist verantwortlich für regelmäßige, täglich aktualisierte Sicherungskopien seiner Daten. Dabei
dürfen Daten und Programme nicht auf dem Server, auf dem sie ursprünglich gespeichert sind, als
Sicherung abgelegt werden.
3.3 Mitwirkungspflicht und Einhaltung der Systemvoraussetzungen
Der Kunde hat eine aktuelle und gültige E-Mail-Adresse für Mitteilungen von WOLKENBUNKER
PROVIDER GMBH bekanntzugeben und eingehende Mitteilungen regelmäßig abzurufen.
Mitteilungen, die von WOLKENBUNKER PROVIDER GMBH an die angegebene E-Mail-Adresse des
Kunden gesendet werden, gelten als zugegangen, sobald der empfangende Mailserver die Mitteilung
angenommen hat. Werden für die Leistungserbringung durch WOLKENBUNKER PROVIDER GMBH
Leistungen des Kunden oder Dritter, oder Genehmigungen Dritter benötigt (z.B. Hardware, Software,
Elektrizität, Stellflächen, Zugang zu Räumlichkeiten), gelten diese als Vorleistungen des Kunden. Der
Kunde hat diese Leistungen auf seine Kosten für die Dauer des Vertrags im erforderlichen Umfang zur
Verfügung zu stellen und aufrechtzuerhalten. Falls der Kunde erforderliche Vorleistungen zur
Bereitstellung der Leistung durch WOLKENBUNKER PROVIDER GMBH nicht erbringt, ist der Kunde zur
Vergütung der Leistung ab dem Zeitpunkt verpflichtet, zu dem WOLKENBUNKER PROVIDER GMBH sie
bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Kundenpflicht hätte erbringen können.
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der in den Technischen Spezifikationen festgelegten
Systemvoraussetzungen. Er darf ausschließlich die standardmäßig anerkannten oder durch
WolkenBunker Provider GmbH vorgegebenen Schnittstellen nutzen. Abweichungen bedürfen der
schriftlichen Zustimmung.
Beschaffung und Domainregistrierung
4.1 Beschaffung von Domains
Die WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH agiert lediglich als Vermittler zwischen dem
Kunden und den relevanten Organisationen, die für die Zuweisung von Domains verantwortlich sind.
In Bezug auf den Vergabeprozess von Domains hat die WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH
keinen direkten Einfluss. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die angefragten Domains
zugeteilt werden oder dass zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder über die Zeit hinweg
Bestand haben.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm angefragten Domains keine Rechte Dritter verletzen. Die
WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH, ihre Erfüllungsgehilfen und die jeweiligen
Organisationen zur Domainvergabe werden von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter sowie allen
anfallenden Aufwendungen freigestellt, die aus der unzulässigen Nutzung einer Internet-Domain
durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden entstehen.
IP-Traffic Leistungen und Anforderungen
5.1 IP-Traffic Leistungen im Rahmen von WolkenBunker Provider GmbH GmbH
Im Zusammenhang mit den IP-Traffic-Leistungen der WolkenBunker Provider GmbH GmbH möchten
wir darauf hinweisen, dass der Kunde für die Nutzung dieser Leistungen einen definitiven ISP-
Anschluss benötigt. Es wäre optimal, einen zweiten Anschluss als Backup-Leitung bereitzustellen. In
dieser Hinsicht ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Anschlüsse sicherzustellen. Die
WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH kann dabei unterstützen und aktiv mitwirken, um
einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Colocation-Bereich
6.1.2 Colocation-Bereich bei der WolkenBunker Provider
Der Colocation-Bereich bei der WolkenBunker Provider GmbH stellt einen Serverraum dar, der mit
umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet ist, um eine angemessene Betriebsumgebung
für die Telekommunikationseinrichtungen des Kunden zu gewährleisten. Der Kunde hat das exklusive
Nutzungsrecht für den Colocation-Bereich, um dort seine Telekommunikationseinrichtungen zu
betreiben und unterzubringen. Die Verknüpfung dieser Einrichtungen kann sowohl mit dem Netzwerk
von WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH als auch, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
durch WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH, mit den Netzen anderer
Telekommunikationsanbieter erfolgen.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe des Colocation-Bereichs
„wie gesehen“ und wird vom Kunden akzeptiert. WolkenBunker Provider GmbH gibt keine
Zusicherungen bezüglich der Eignung des Colocation-Bereichs für die beabsichtigte Nutzung durch
den Kunden.
6.1.3 Eintritt zur Colocation-Fläche
Die WolkenBunker Provider GmbH ermöglicht dem Kunden kontinuierliche Erreichbarkeit zur
Colocation-Fläche, 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche. Die Abrechnung erfolgt für
den begleiteten Einlass des Kunden zur Colocation-Fläche durch einen Mitarbeiter der WolkenBunker
Provider GmbH Provider GmbH als Remote-Hands-Leistung. Falls dem Kunden eigene Einlassmittel
wie Karten, Schlüssel oder Ähnliches zur Verfügung gestellt wurden, steht ihm ein eigenständiger
Einlass zur Colocation-Fläche rund um die Uhr ohne vorherige Ankündigung offen.
Die WolkenBunker Provider GmbH Pro stellt sämtliche erforderlichen Einlassvorrichtungen wie
Kartenlesegeräte, Abtasteinrichtungen und andere Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung und
kümmert sich um deren Wartung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Türen offen zu halten oder die von
der WolkenBunker Provider GmbH implementierten Sicherheitsvorkehrungen für den Einlass zur
Colocation-Fläche zu umgehen.
Die Verantwortung für Begleitpersonen liegt beim Kunden, der auch für deren Verhalten haftet. Im
Falle unbefugten Einlasses zur Colocation-Fläche aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des
Kunden oder durch Nutzung der dem Kunden überlassenen Einlassmittel trägt der Kunde die
Verantwortung für entstehende Schäden. Kosten für den Ersatz von überlassenen Einlassmitteln nach
deren Verlust oder Diebstahl gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Kunde kann nachweisen,
dass er den Verlust nicht zu vertreten hat.
Die WolkenBunker Provider GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Einlass zur Colocation-Fläche zu
nehmen.
6.1.4 Veränderungen im Standort oder der Ausstattung
Die WolkenBunker Provider GmbH behält sich vor, den Standort oder die Ausstattung der
Colocation auf eigene Kosten zu verändern. Solche Änderungen werden jedoch nicht
willkürlich zum Nachteil des Kunden durchgeführt. Die Vertragsparteien verpflichten sich
gemeinsam, darauf hinzuwirken, dass eventuelle Störungen durch die Änderungen möglichst
geringgehalten werden.
6.1.5 Wartung und Pflege
Die WolkenBunker Provider GmbH übernimmt die Verantwortung für Gebäudedienste, die
Instandhaltung der Systeme zur Aufrechterhaltung der Umgebungsbedingungen sowie die Wartung
der Stromversorgungseinrichtungen. Des Weiteren werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen,
um die Colocation in einem optimalen Zustand zu halten, der für die Unterbringung von
Telekommunikationseinrichtungen geeignet ist.
6.1.6 Aufbewahrung von Kundeneinrichtungen
Es besteht die Möglichkeit, zwischen der WolkenBunker Provider GmbH und dem Kunden eine
Vereinbarung über die unentgeltliche Verwahrung der Telekommunikationseinrichtungen zu treffen,
die für die Platzierung auf der Colocation-Fläche bestimmt sind. Eine solche Verwahrung kann
frühestens 45 Tage vor dem geplanten Bereitstellungstermin der Colocation-Leistungen erfolgen.
Dokumente, die im Zusammenhang mit der kostenfreien Verwahrung ausgestellt werden, gelten
nicht als Lagerschein. Die Haftung der WolkenBunker Provider GmbH in Bezug auf die kostenlose
Verwahrung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Überschreitet die Verwahrung den Zeitraum von 45 Tagen, ist die WolkenBunker Provider GmbH
berechtigt, die Kundeneinrichtungen auf Kosten des Kunden zurückzugeben.
6.1.7 Preisanpassungen
Die angegebenen Preise können Schwankungen unterliegen, die sich aus Veränderungen der
Bezugspreise bei der WolkenBunker Provider GmbH ergeben. Falls ein Lieferant der WolkenBunker
Provider GmbH die Preise anpasst, hat das Unternehmen das Recht, die Preisanpassung in Form einer
Erhöhung oder Senkung dem Kunden unter vorheriger schriftlicher Benachrichtigung mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für den Preis der Colocation-Fläche und den Preis
für die bereitgestellte Stromversorgung auf der Colocation-Fläche.
7.1 Fristlose Kündigung
Die WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH kann das Nutzungsrecht des Kunden für
Colocation-Leistungen fristlos kündigen in folgenden Situationen:
• Ablauf oder Kündigung des Nutzungsrechts der WolkenBunker Provider GmbH Provider
GmbH zur Nutzung der Colocation aus Gründen, die nicht auf einen Vertragsbruch
zurückzuführen sind.
• Wesentliche Veränderungen an der Colocation-Fläche durch den Kunden ohne vorherige
schriftliche Zustimmung der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH.
• Gewährung von Zugang zur Colocation-Fläche durch den Kunden an Mitarbeiter oder
Auftragnehmer, die zuvor nicht von der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH
autorisiert wurden.
• Verstoß des Kunden gegen mitgeteilte Nutzungs-, Zugangs- oder Sicherheitsregeln für die
Colocation und/oder die Colocation-Fläche.
Sofern andere Kunden nicht beeinträchtigt werden, erfolgt vor einer fristlosen Kündigung eine
schriftliche Abmahnung durch die WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH. Dem Kunden wird
eine Frist von 10 Kalendertagen eingeräumt, um den Verstoß zu beheben.
7.2 Haftung und Risikoverantwortung
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für entstehende Risiken im Zusammenhang mit
Arbeiten, die durch Mitarbeiter der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH an seinen
Einrichtungen oder aufgrund von Kundenanweisungen durchgeführt werden. Haftungsansprüche
gegenüber der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH sind ausdrücklich ausgeschlossen, es
sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor.
Zahlungsbedingungen
8.1 Fälligkeit und Zahlung
Rechnungen der WolkenBunker Provider GmbH sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig und ohne
Abzug zu begleichen. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrags in Verzug, tritt dieser
30 Tage nach dem Rechnungsdatum ein. Sollte in der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist
festgelegt sein, tritt der Verzug nach Ablauf dieser Frist ein. Sofern nicht anders vereinbart, erteilt der
Kunde der WolkenBunker Provider GmbH eine Einzugsermächtigung für den Lastschrifteinzug fälliger
Entgelte. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet die WolkenBunker Provider
GmbH eine Aufwandspauschale von 5,00 € zzgl. Bankgebühren pro Lastschrift. Bei
Nichtinanspruchnahme des Lastschriftverfahrens (z.B. bei Barzahlung, Überweisung, Scheck) ist die
WolkenBunker Provider GmbH berechtigt, eine Aufwandspauschale von 5,00 € pro Rechnung zu
erheben.Forderungen der WolkenBunker Provider GmbH können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche aus demselben Rechtsverhältnis zu.
8.2 Verzugsfolgen
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten
über dem geltenden Basiszinssatz zu zahlen, es sei denn, die WolkenBunker Provider GmbH weist
einen höheren Verzugsschaden nach. Für jede Mahnung wird eine Aufwandspauschale von 2,50 €
berechnet. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich die WolkenBunker Provider GmbH
Provider GmbH das Recht vor, nach schriftlicher Sperrandrohung und einer Frist von 14 Tagen den
Zugang zur Leistung zu verweigern oder die Leistung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Der
Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte weiterhin zu zahlen.
8.3 Einwendungen
Einwendungen gegen Rechnungen der WolkenBunker Provider GmbH sind schriftlich zu erheben. Die
Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen
nach Erhalt widerspricht. Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt zur Fristwahrung.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben von dieser Regelung
unberührt.
GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Allgemeines
Der WokenBunker Provider GmbH sichert zu, dass die erbrachte Dienstleistung gemäß den im
jeweiligen Auftrag festgelegten Spezifikationen, einschließlich aller zugehörigen Dokumente,
bereitgestellt wird. Der WokenBunker Provider GmbH erfüllt seine Verpflichtungen nach den
anerkannten Standards und gängigen Praktiken der Branche. Es werden keine besonderen
Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Qualität gemacht.
9.2 Incident/Vorfälle
Störungen werden innerhalb der technischen und betrieblichen Möglichkeiten umgehend behoben.
Sollte eine Störung im Verantwortungsbereich von WolkenBunker Provider länger als 24 Stunden
andauern, hat der Kunde das Recht auf eine anteilige Minderung des wiederkehrenden Fixentgelts für
die beeinträchtigte Leistung.
Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von WolkenBunker Provider liegen, sind von
WolkenBunker Provider nicht zu vertreten. Hierzu zählen Ereignisse höherer Gewalt, Ausfälle von
Dritten, insbesondere Netz- oder Stromausfälle bei Dritten, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in
Drittunternehmen, sowie behördliche Maßnahmen oder gerichtliche Anordnungen usw.
WolkenBunker Provider ist in diesen Fällen von ihrer Leistungspflicht und jeglicher Haftung befreit.
Wenn die Leistungserbringung aufgrund einer Störung außerhalb des Einflussbereichs von
WolkenBunker Provider mit einem unangemessenen Aufwand verbunden ist, ist WolkenBunker
Provider berechtigt, die Leistung für die Dauer dieser Störung und einer angemessenen Nachfrist zu
verweigern.WolkenBunker Provider übernimmt keine Gewähr für ihre Leistung, soweit Störungen auf einer
Verletzung der Pflichten des Kunden, der technischen Ausstattung des Kunden oder einer
ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Nutzung der Leistung beruhen. Hat der Kunde eine
solche Störung bei WolkenBunker Provider zu vertreten, ist WolkenBunker Provider berechtigt, dem
Kunden die durch die Störung und deren Beseitigung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Im Rahmen der Bemühungen, Störungen zu beheben, vorzubeugen oder die Leistung im Hinblick auf
technische und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen, kann WolkenBunker Provider ihre Leistung
vorübergehend ganz oder teilweise unterbrechen oder anderweitig einschränken. Sofern keine
dringenden Störungsbeseitigungsmaßnahmen erforderlich sind, wird WolkenBunker Provider dem
Kunden jede planmäßige Unterbrechung zwei Arbeitstage im Voraus ankündigen. Planmäßige
Unterbrechungen werden nach Möglichkeit auf die Zeit zwischen 00:00 und 06:00 Uhr lokaler Uhrzeit
am Arbeitsort terminiert. Im Übrigen nimmt WolkenBunker Provider Unterbrechungen oder
Einschränkungen ihrer Leistung nur vor, soweit diese aus technischen Gründen unverzüglich ohne
besondere Ankündigung zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs zwingend erforderlich
sind.
Haftung
10.1 Schadensersatz
Der WokenBunker Provider haftet ausschließlich für Schadensersatz, unabhängig vom Rechtsgrund,
wenn der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht wurde oder auf der
Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht beruht. Die Haftung aufgrund zwingender
gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher
vertraglicher Hauptpflichten ist die Haftung des WokenBunker Providers auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung anderer
Pflichten ist ausgeschlossen. Weiterhin ist die Haftung ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen
oder Ausfällen resultieren, die außerhalb des Einflussbereichs des WokenBunker Providers liegen.
Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter zurückzuführen
sind, die vom WokenBunker Provider im Rahmen seiner Leistung bereitgestellt werden, es sei denn,
der Fehler oder Mangel hätte vor Leistungserbringung durch den WokenBunker Provider erkannt
werden müssen.
Die Haftung des WokenBunker Providers für Vermögensschäden aus der Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist gemäß §44a, Satz 1,
Telekommunikationsgesetz auf einen Betrag von 12.500,00 € pro Kunde begrenzt. Diese Begrenzung
gilt auch für alle sonstigen leicht fahrlässig verursachten Vermögensschäden. Die Haftung des
WokenBunker Providers gegenüber der Gesamtheit der geschädigten Kunden ist auf 250.000,00 € pro
schadensverursachendes Ereignis und pro Jahr auf maximal das Doppelte dieser Summe begrenzt.
Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die
Höchstgrenze, wird der Schadensersatz entsprechend gekürzt. Eine Haftung des WokenBunker
Providers für Folgeschäden und mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder ausgebliebene
Einsparungen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung des WokenBunker Providers auf die
Leistungen seiner Versicherung beschränkt.
10.2 Pflicht zur Schadensminderung des Kunden
Der WolkenBunker Provider haftet nicht für Schäden, die der Kunde mitverursacht hat, und die durch
die Berücksichtigung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten, insbesondere
durch Datensicherungen sowie ausreichende Einweisung des jeweiligen Anwenders und eigene Sicherungsvorkehrungen,
hätte verhindern können.
Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden
Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern der
entstandene Schaden versicherbar ist und im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den
Kunden versichert wird.
10.3 Inhaltliche Verantwortung in der Kommunikation
Sofern der WolkenBunker Provider den Zugang zu fremden Inhalten vermittelt, übernimmt dieser für
die übermittelten Informationen und Daten keinerlei Haftung. Der WolkenBunker Provider GmbH
Provider stellt weder die Informationen noch die Leistungen, Meinungen oder sonstigen Inhalte des
Internets bereit, noch übt er eine Kontrolle darüber aus. Sofern der Kunde unter Nutzung der
Leistung des WolkenBunker Provider Inhalte anbietet, trägt er allein die Verantwortung für die
angebotenen Inhalte. Alle Inhalte des Kunden gelten für den WolkenBunker Provider als fremde
Inhalte. Der Kunde stellt den WolkenBunker Provider von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus
der Rechtswidrigkeit der angebotenen Inhalte resultieren. Der WolkenBunker Provider kann den
Zugang zu rechtswidrigen Inhalten jederzeit ohne Ankündigung sperren.
Vertragslaufzeit und Beendigung
11.1 Vertragsdauer und reguläre Beendigung
Die Dauer eines Vertrags sowie die Fristen für dessen ordentliche Kündigung werden in jedem
individuellen Auftrag einschließlich aller zugehörigen Dokumente spezifiziert. Ohne gesonderte
Vereinbarung beträgt die Mindestlaufzeit eines Vertrags 12 Monate ab dem Zeitpunkt der
betriebsfertigen Bereitstellung. Beide Vertragsparteien haben das Recht zur ordentlichen Kündigung
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Sofern keine
fristgerechte schriftliche Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der
Mindestlaufzeit.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags
erhaltenen, nicht im Eigentum des Kunden stehenden Gegenstände innerhalb von 7 Tagen auf seine
Kosten an den WolkenBunker Provider zurückzusenden.
11.2 Kündigung aus schwerwiegender Ursache
Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit, den Vertrag oder bestimmte Dienstleistungen aus
schwerwiegender Ursache ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Als solche Gründe
gelten insbesondere die nachfolgend genannten:
Im Falle einer erheblichen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht durch den WolkenBunker
Provider GmbH kann der Kunde die betroffene Dienstleistung nach erfolgloser schriftlicher
Abmahnung und Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist, die mindestens 30 Kalendertage betragen
muss, ohne Verpflichtung zur Zahlung durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Kunde bleibt jedoch
verpflichtet, die Entgelte für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen. Im Falle einer solchen Kündigung
entfallen sämtliche Ansprüche, insbesondere Gutschriften, aufgrund von Service Level Agreements.
Der WolkenBunker Provider ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag aus schwerwiegender
Ursache schriftlich zu kündigen und die Leistung einzustellen:
Bei Zahlungsverzug des Kunden mit den Entgelten oder einem nicht unerheblichen Teil der Entgelte
für zwei aufeinander folgende Monate sowie bei Zahlungsverzug des Kunden über einen Zeitraum
von mehr als zwei Monaten.Wenn das Entgeltaufkommen für die Nutzung der Dienstleistungen in sehr hohem Maße ansteigt und
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei Fortsetzung des Vertrags die Entgelte für
weiterhin erbrachte Leistungen auch langfristig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind, es sei denn, der Kunde leistet eine
angemessene Sicherheit für Entgelte innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer
entsprechenden schriftlichen Aufforderung vom WolkenBunker Provider GmbH.
Falls der Kunde gegen gesetzliche oder sonstige Vorschriften verstößt und diesen Verstoß trotz
Abmahnung nicht unverzüglich einstellt.
Bei Unrichtigkeit wesentlicher Angaben in den vom Kunden im Auftrag, einschließlich der
dazugehörigen Unterlagen bereitgestellten Informationen oder sonstigen Informationen, die dem
WolkenBunker Provider GmbH zur Verfügung gestellt wurden.
Falls Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zu Beeinträchtigungen oder Schäden der
physischen oder logischen Struktur der genutzten Netze oder Einrichtungen führen, oder eine große
Wahrscheinlichkeit des Eintretens solcher Beeinträchtigungen oder Schäden besteht, oder falls der
Kunde die Leistung in betrügerischer Weise nutzt und der Kunde dieses Verhalten trotz Abmahnung
nicht unverzüglich einstellt.
Bei jeder anderen wesentlichen Verletzung der sich aus dem Auftrag, einschließlich der
dazugehörigen Unterlagen, ergebenden Pflichten, die der Kunde nicht innerhalb von 30
Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung vom WolkenBunker Provider GmbH
Provider einstellt.
Falls der Kunde zahlungsunfähig wird, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren
eröffnet oder ein Antrag auf Insolvenz mangels Masse abgelehnt wird.Darüber hinaus kann der
WolkenBunker Provider GmbH die Leistung einstellen, sofern er verpflichtet ist, einer die
Bereitstellung der Leistung unzulässig oder unmöglich machenden Anordnung eines zuständigen
Gerichts oder einer zuständigen Behörde zu folgen, oder der WolkenBunker Provider GmbH zu einer
Sperre gemäß § 19 Absatz 2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung oder zu einer
vorübergehenden Einstellung aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt ist.
GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ
Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem WolkenBunker Provider und dem Kunden
zugänglichen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt während der
gesamten Geschäftsbeziehung und fünf Jahre darüber hinaus.
Die Vertraulichkeit entfällt, wenn die Informationen bereits bekannt waren, allgemein öffentlich
bekannt wurden, von Dritten rechtmäßig bereitgestellt wurden oder aufgrund gesetzlicher
Vorschriften offengelegt werden müssen.
In Bezug auf Datenschutz beachten die Parteien die geltenden Vorschriften. Der WolkenBunker
Provider verarbeitet Daten zur Vertragserfüllung, Abrechnung und zur Verhinderung rechtswidriger
Nutzung. Anonymisierte Daten dienen internen Analysen. Personenbezogene Daten bei
Domainregistrierungen unterliegen den Richtlinien der Vergabestellen.
Datenschutz im Internet kann nicht vollständig gewährleistet werden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Sicherheit seiner übermittelten und gespeicherten Informationen.
ÜBER SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist in Hamburg. Sämtliche Verträge und die zugrunde
liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf
der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des WolkenBunker Provider. Die Zustimmung
wird nicht ohne triftigen Grund verweigert. Jedoch behält sich der Kunde das Recht vor, die Leistung
einem Dritten zur Nutzung zu überlassen, ohne dabei von seinen vertraglichen Pflichten befreit zu
werden.
Der bestätigte Auftrag samt zugehöriger Dokumente und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
stellen die Gesamtheit des Vertrags zwischen dem WolkenBunker Provider GmbH und dem Kunden
dar. Sie ersetzen sämtliche vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen bezüglich des
Vertragsgegenstandes.
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, einschließlich etwaiger Änderungen des
Schriftformerfordernisses. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und den Bedingungen des Auftrags haben die Bedingungen des Auftrags
Vorrang.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In
einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.