AGB

1.Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Geltungsbereich

Die folgenden Regelungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der WolkenBunker

Provider GmbH Provider GmbH (im Folgenden als „WolkenBunker Provider GmbH“ bezeichnet) und

ihren Kunden (beide Parteien gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet) hinsichtlich der

Erbringung aller von WolkenBunker Provider GmbH angebotenen Leistungen und/oder Produkte

(insgesamt als „Services“ bezeichnet).

1.2. Vorbehalt bezüglich Anpassungen

Die Leistungen und/oder Produkte von WolkenBunker Provider GmbH sind ausschließlich für

Unternehmen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliche Sondervermögen bestimmt. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht

anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen behalten ihre Gültigkeit, selbst wenn Leistungen trotz Kenntnis

entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbracht werden.

Diese AGB finden keine Anwendung auf die Geschäftsbeziehung von WolkenBunker Provider GmbH

mit Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

Vertragsschluss

2.1 Beauftragung

Die Angebote von WolkenBunker Provider GmbH, einschließlich aller zugehörigen Unterlagen, sind

unverbindlich und ohne Verpflichtung. Ein Vertrag über die Bereitstellung einer spezifischen Leistung

kommt erst zustande, wenn WolkenBunker Provider GmbH den Auftrag des Kunden durch eine

schriftliche Auftragsbestätigung annimmt oder Erfüllungshandlungen durchführt.

2.2 Art und Umfang der Leistungen von WolkenBunker Provider GmbH

Die Leistungsbereiche der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH werden durch den

angenommenen Auftrag und die dazugehörigen Unterlagen bestimmt. Alle Verpflichtungen von

WolkenBunker Provider GmbH unterliegen der Bedingung, dass sämtliche relevanten Verpflichtungen

und Aufgaben des Kunden im Zusammenhang mit der zu erbringende Leistung rechtzeitig, vollständig

und in angemessener Qualität erfüllt werden. WolkenBunker Provider GmbH behält sich das Recht

vor, Dritte als Erfüllungsgehilfen für die Leistungserbringung einzusetzen. Während der Laufzeit des

Leistungsanspruchs erhält der Kunde ein Nutzungsrecht, das dem Zweck der Leistung entspricht. Alle

übrigen Rechte verbleiben bei WolkenBunker Provider GmbH. Im Falle des Verkaufs von

Gegenständen behält WolkenBunker Provider GmbH das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des

Kaufpreises vor. Nicht vertraglich vereinbarte Leistungen von WolkenBunker Provider GmbH können

jederzeit und ohne besondere Ankündigung eingestellt werden. Etwaige Ansprüche des Kunden auf

Erfüllung oder Schadensersatz sind in diesem Kontext ausgeschlossen.

2.3 Bonität und Sicherheitsleistung

Die Erbringung von Dienstleistungen setzt die Bonität des Kunden voraus. WolkenBunker Provider

GmbH behält sich das Recht vor, die Bonität des Kunden vor oder nach Annahme des Auftrags zu

prüfen. Als Bedingung für die Annahme eines Auftrags ist WolkenBunker Provider GmbH berechtigt,

vom Kunden eine angemessene Sicherheit in Form von Vorauszahlungen, einer Kaution oder der

Vorlage einer Bürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz in Deutschland zu verlangen. 

Sollte die Sicherheit nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Aufforderung erbracht werden,

behält sich WolkenBunker Provider GmbH das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern.

Mitwirkungsleistungen des Kunden / Nutzers

3.1Nutzung der Dienstleistung

Der Abnehmer verpflichtet sich, die offerierte Leistung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und

den gesetzlichen Regelungen in einer Weise zu nutzen, die nicht missbräuchlich ist. Insbesondere sind

Interventionen im Netzwerk von WolkenBunker Provider GmbH oder anderen Netzwerken zu

unterlassen. Es ist explizit untersagt, Gerätschaften oder Applikationen zu verwenden, die Störungen

in der physischen oder logischen Struktur der in Anspruch genommenen Netzwerke oder

Einrichtungen hervorrufen können. WolkenBunker Provider GmbH behält sich das Recht vor,

angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu implementieren und zu nutzen, um unangemessene

Nutzung zu verhindern. Alternativ kann WolkenBunker Provider GmbH vom Abnehmer die Installation

und Nutzung solcher Vorkehrungen verlangen. Der Abnehmer handelt selbstständig und haftet für

sämtliche anfallenden Gebühren im Zusammenhang mit der offerierten Leistung, auch wenn diese

aufgrund betrügerischer oder unbefugter Nutzung entstehen, sofern der Abnehmer nicht für diese

Nutzung verantwortlich ist. Der Abnehmer befreit WolkenBunker Provider GmbH von jeglicher

Haftung gegenüber Dritten aufgrund unangemessener Nutzung. Die erhaltenen

Benutzeridentifikationsdaten für den Zugang zur offerierten Leistung von WolkenBunker Provider

GmbH sind streng vertraulich zu behandeln. Personen, die bei Abgabe von Erklärungen, die das

Vertragsverhältnis betreffen, die Benutzeridentifikation des Abnehmers verwenden, gelten gegenüber

WolkenBunker Provider GmbH als bevollmächtigt durch den Abnehmer für die Abgabe der jeweiligen

Erklärung.

3.2 Datensicherheit

Es obliegt dem Kunden, sich mit anerkannten Prinzipien der Datensicherheit sowie den Risiken von

Datenmissbrauch und -verlust vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der

Kunde ist verantwortlich für regelmäßige, täglich aktualisierte Sicherungskopien seiner Daten. Dabei

dürfen Daten und Programme nicht auf dem Server, auf dem sie ursprünglich gespeichert sind, als

Sicherung abgelegt werden.

3.3 Mitwirkungspflicht und Einhaltung der Systemvoraussetzungen

Der Kunde hat eine aktuelle und gültige E-Mail-Adresse für Mitteilungen von WOLKENBUNKER

PROVIDER GMBH bekanntzugeben und eingehende Mitteilungen regelmäßig abzurufen.

Mitteilungen, die von WOLKENBUNKER PROVIDER GMBH an die angegebene E-Mail-Adresse des

Kunden gesendet werden, gelten als zugegangen, sobald der empfangende Mailserver die Mitteilung

angenommen hat. Werden für die Leistungserbringung durch WOLKENBUNKER PROVIDER GMBH

Leistungen des Kunden oder Dritter, oder Genehmigungen Dritter benötigt (z.B. Hardware, Software,

Elektrizität, Stellflächen, Zugang zu Räumlichkeiten), gelten diese als Vorleistungen des Kunden. Der

Kunde hat diese Leistungen auf seine Kosten für die Dauer des Vertrags im erforderlichen Umfang zur

Verfügung zu stellen und aufrechtzuerhalten. Falls der Kunde erforderliche Vorleistungen zur

Bereitstellung der Leistung durch WOLKENBUNKER PROVIDER GMBH nicht erbringt, ist der Kunde zur

Vergütung der Leistung ab dem Zeitpunkt verpflichtet, zu dem WOLKENBUNKER PROVIDER GMBH sie

bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Kundenpflicht hätte erbringen können.

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der in den Technischen Spezifikationen festgelegten

Systemvoraussetzungen. Er darf ausschließlich die standardmäßig anerkannten oder durch

WolkenBunker Provider GmbH vorgegebenen Schnittstellen nutzen. Abweichungen bedürfen der

schriftlichen Zustimmung.

Beschaffung und Domainregistrierung

4.1 Beschaffung von Domains

Die WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH agiert lediglich als Vermittler zwischen dem

Kunden und den relevanten Organisationen, die für die Zuweisung von Domains verantwortlich sind.

In Bezug auf den Vergabeprozess von Domains hat die WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH

keinen direkten Einfluss. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die angefragten Domains

zugeteilt werden oder dass zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder über die Zeit hinweg

Bestand haben.

Der Kunde garantiert, dass die von ihm angefragten Domains keine Rechte Dritter verletzen. Die

WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH, ihre Erfüllungsgehilfen und die jeweiligen

Organisationen zur Domainvergabe werden von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter sowie allen

anfallenden Aufwendungen freigestellt, die aus der unzulässigen Nutzung einer Internet-Domain

durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden entstehen.

IP-Traffic Leistungen und Anforderungen

5.1 IP-Traffic Leistungen im Rahmen von WolkenBunker Provider GmbH GmbH

Im Zusammenhang mit den IP-Traffic-Leistungen der WolkenBunker Provider GmbH GmbH möchten

wir darauf hinweisen, dass der Kunde für die Nutzung dieser Leistungen einen definitiven ISP-

Anschluss benötigt. Es wäre optimal, einen zweiten Anschluss als Backup-Leitung bereitzustellen. In

dieser Hinsicht ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Anschlüsse sicherzustellen. Die

WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH kann dabei unterstützen und aktiv mitwirken, um

einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Colocation-Bereich

6.1.2 Colocation-Bereich bei der WolkenBunker Provider

Der Colocation-Bereich bei der WolkenBunker Provider GmbH stellt einen Serverraum dar, der mit

umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet ist, um eine angemessene Betriebsumgebung

für die Telekommunikationseinrichtungen des Kunden zu gewährleisten. Der Kunde hat das exklusive

Nutzungsrecht für den Colocation-Bereich, um dort seine Telekommunikationseinrichtungen zu

betreiben und unterzubringen. Die Verknüpfung dieser Einrichtungen kann sowohl mit dem Netzwerk

von WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH als auch, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung

durch WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH, mit den Netzen anderer

Telekommunikationsanbieter erfolgen.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Übergabe des Colocation-Bereichs

„wie gesehen“ und wird vom Kunden akzeptiert. WolkenBunker Provider GmbH gibt keine

Zusicherungen bezüglich der Eignung des Colocation-Bereichs für die beabsichtigte Nutzung durch

den Kunden.

6.1.3 Eintritt zur Colocation-Fläche

Die WolkenBunker Provider GmbH ermöglicht dem Kunden kontinuierliche Erreichbarkeit zur

Colocation-Fläche, 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche. Die Abrechnung erfolgt für

den begleiteten Einlass des Kunden zur Colocation-Fläche durch einen Mitarbeiter der WolkenBunker

Provider GmbH Provider GmbH als Remote-Hands-Leistung. Falls dem Kunden eigene Einlassmittel

wie Karten, Schlüssel oder Ähnliches zur Verfügung gestellt wurden, steht ihm ein eigenständiger

Einlass zur Colocation-Fläche rund um die Uhr ohne vorherige Ankündigung offen.

Die WolkenBunker Provider GmbH Pro stellt sämtliche erforderlichen Einlassvorrichtungen wie

Kartenlesegeräte, Abtasteinrichtungen und andere Sicherheitsvorrichtungen zur Verfügung und

kümmert sich um deren Wartung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Türen offen zu halten oder die von

der WolkenBunker Provider GmbH implementierten Sicherheitsvorkehrungen für den Einlass zur

Colocation-Fläche zu umgehen.

Die Verantwortung für Begleitpersonen liegt beim Kunden, der auch für deren Verhalten haftet. Im

Falle unbefugten Einlasses zur Colocation-Fläche aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des

Kunden oder durch Nutzung der dem Kunden überlassenen Einlassmittel trägt der Kunde die

Verantwortung für entstehende Schäden. Kosten für den Ersatz von überlassenen Einlassmitteln nach

deren Verlust oder Diebstahl gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, der Kunde kann nachweisen,

dass er den Verlust nicht zu vertreten hat.

Die WolkenBunker Provider GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Einlass zur Colocation-Fläche zu

nehmen.

6.1.4 Veränderungen im Standort oder der Ausstattung

Die WolkenBunker Provider GmbH behält sich vor, den Standort oder die Ausstattung der

Colocation auf eigene Kosten zu verändern. Solche Änderungen werden jedoch nicht

willkürlich zum Nachteil des Kunden durchgeführt. Die Vertragsparteien verpflichten sich

gemeinsam, darauf hinzuwirken, dass eventuelle Störungen durch die Änderungen möglichst

geringgehalten werden.

6.1.5 Wartung und Pflege

Die WolkenBunker Provider GmbH übernimmt die Verantwortung für Gebäudedienste, die

Instandhaltung der Systeme zur Aufrechterhaltung der Umgebungsbedingungen sowie die Wartung

der Stromversorgungseinrichtungen. Des Weiteren werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen,

um die Colocation in einem optimalen Zustand zu halten, der für die Unterbringung von

Telekommunikationseinrichtungen geeignet ist.

6.1.6 Aufbewahrung von Kundeneinrichtungen

Es besteht die Möglichkeit, zwischen der WolkenBunker Provider GmbH und dem Kunden eine

Vereinbarung über die unentgeltliche Verwahrung der Telekommunikationseinrichtungen zu treffen,

die für die Platzierung auf der Colocation-Fläche bestimmt sind. Eine solche Verwahrung kann

frühestens 45 Tage vor dem geplanten Bereitstellungstermin der Colocation-Leistungen erfolgen.

Dokumente, die im Zusammenhang mit der kostenfreien Verwahrung ausgestellt werden, gelten

nicht als Lagerschein. Die Haftung der WolkenBunker Provider GmbH in Bezug auf die kostenlose

Verwahrung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Überschreitet die Verwahrung den Zeitraum von 45 Tagen, ist die WolkenBunker Provider GmbH

berechtigt, die Kundeneinrichtungen auf Kosten des Kunden zurückzugeben.

6.1.7 Preisanpassungen

Die angegebenen Preise können Schwankungen unterliegen, die sich aus Veränderungen der

Bezugspreise bei der WolkenBunker Provider GmbH ergeben. Falls ein Lieferant der WolkenBunker

Provider GmbH die Preise anpasst, hat das Unternehmen das Recht, die Preisanpassung in Form einer

Erhöhung oder Senkung dem Kunden unter vorheriger schriftlicher Benachrichtigung mitzuteilen.

Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für den Preis der Colocation-Fläche und den Preis

für die bereitgestellte Stromversorgung auf der Colocation-Fläche.

7.1 Fristlose Kündigung

Die WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH kann das Nutzungsrecht des Kunden für

Colocation-Leistungen fristlos kündigen in folgenden Situationen:

• Ablauf oder Kündigung des Nutzungsrechts der WolkenBunker Provider GmbH Provider

GmbH zur Nutzung der Colocation aus Gründen, die nicht auf einen Vertragsbruch

zurückzuführen sind.

• Wesentliche Veränderungen an der Colocation-Fläche durch den Kunden ohne vorherige

schriftliche Zustimmung der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH.

• Gewährung von Zugang zur Colocation-Fläche durch den Kunden an Mitarbeiter oder

Auftragnehmer, die zuvor nicht von der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH

autorisiert wurden.

• Verstoß des Kunden gegen mitgeteilte Nutzungs-, Zugangs- oder Sicherheitsregeln für die

Colocation und/oder die Colocation-Fläche.

Sofern andere Kunden nicht beeinträchtigt werden, erfolgt vor einer fristlosen Kündigung eine

schriftliche Abmahnung durch die WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH. Dem Kunden wird

eine Frist von 10 Kalendertagen eingeräumt, um den Verstoß zu beheben.

7.2 Haftung und Risikoverantwortung

Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für entstehende Risiken im Zusammenhang mit

Arbeiten, die durch Mitarbeiter der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH an seinen

Einrichtungen oder aufgrund von Kundenanweisungen durchgeführt werden. Haftungsansprüche

gegenüber der WolkenBunker Provider GmbH Provider GmbH sind ausdrücklich ausgeschlossen, es

sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor.

Zahlungsbedingungen

8.1 Fälligkeit und Zahlung

Rechnungen der WolkenBunker Provider GmbH sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig und ohne

Abzug zu begleichen. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Rechnungsbetrags in Verzug, tritt dieser

30 Tage nach dem Rechnungsdatum ein. Sollte in der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist

festgelegt sein, tritt der Verzug nach Ablauf dieser Frist ein. Sofern nicht anders vereinbart, erteilt der

Kunde der WolkenBunker Provider GmbH eine Einzugsermächtigung für den Lastschrifteinzug fälliger

Entgelte. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet die WolkenBunker Provider

GmbH eine Aufwandspauschale von 5,00 € zzgl. Bankgebühren pro Lastschrift. Bei

Nichtinanspruchnahme des Lastschriftverfahrens (z.B. bei Barzahlung, Überweisung, Scheck) ist die

WolkenBunker Provider GmbH berechtigt, eine Aufwandspauschale von 5,00 € pro Rechnung zu

erheben.Forderungen der WolkenBunker Provider GmbH können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig

festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Die Geltendmachung eines

Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter

Gegenansprüche aus demselben Rechtsverhältnis zu.

8.2 Verzugsfolgen

Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten

über dem geltenden Basiszinssatz zu zahlen, es sei denn, die WolkenBunker Provider GmbH weist

einen höheren Verzugsschaden nach. Für jede Mahnung wird eine Aufwandspauschale von 2,50 €

berechnet. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich die WolkenBunker Provider GmbH

Provider GmbH das Recht vor, nach schriftlicher Sperrandrohung und einer Frist von 14 Tagen den

Zugang zur Leistung zu verweigern oder die Leistung bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Der

Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte weiterhin zu zahlen.

8.3 Einwendungen

Einwendungen gegen Rechnungen der WolkenBunker Provider GmbH sind schriftlich zu erheben. Die

Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen

nach Erhalt widerspricht. Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt zur Fristwahrung.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben von dieser Regelung

unberührt.

GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Allgemeines

Der WokenBunker Provider GmbH sichert zu, dass die erbrachte Dienstleistung gemäß den im

jeweiligen Auftrag festgelegten Spezifikationen, einschließlich aller zugehörigen Dokumente,

bereitgestellt wird. Der WokenBunker Provider GmbH erfüllt seine Verpflichtungen nach den

anerkannten Standards und gängigen Praktiken der Branche. Es werden keine besonderen

Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Qualität gemacht.

9.2 Incident/Vorfälle

Störungen werden innerhalb der technischen und betrieblichen Möglichkeiten umgehend behoben.

Sollte eine Störung im Verantwortungsbereich von WolkenBunker Provider länger als 24 Stunden

andauern, hat der Kunde das Recht auf eine anteilige Minderung des wiederkehrenden Fixentgelts für

die beeinträchtigte Leistung.

Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von WolkenBunker Provider liegen, sind von

WolkenBunker Provider nicht zu vertreten. Hierzu zählen Ereignisse höherer Gewalt, Ausfälle von

Dritten, insbesondere Netz- oder Stromausfälle bei Dritten, Arbeitskampfmaßnahmen, auch in

Drittunternehmen, sowie behördliche Maßnahmen oder gerichtliche Anordnungen usw.

WolkenBunker Provider ist in diesen Fällen von ihrer Leistungspflicht und jeglicher Haftung befreit.

Wenn die Leistungserbringung aufgrund einer Störung außerhalb des Einflussbereichs von

WolkenBunker Provider mit einem unangemessenen Aufwand verbunden ist, ist WolkenBunker

Provider berechtigt, die Leistung für die Dauer dieser Störung und einer angemessenen Nachfrist zu

verweigern.WolkenBunker Provider übernimmt keine Gewähr für ihre Leistung, soweit Störungen auf einer

Verletzung der Pflichten des Kunden, der technischen Ausstattung des Kunden oder einer

ungeeigneten, unsachgemäßen oder fehlerhaften Nutzung der Leistung beruhen. Hat der Kunde eine

solche Störung bei WolkenBunker Provider zu vertreten, ist WolkenBunker Provider berechtigt, dem

Kunden die durch die Störung und deren Beseitigung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Im Rahmen der Bemühungen, Störungen zu beheben, vorzubeugen oder die Leistung im Hinblick auf

technische und wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen, kann WolkenBunker Provider ihre Leistung

vorübergehend ganz oder teilweise unterbrechen oder anderweitig einschränken. Sofern keine

dringenden Störungsbeseitigungsmaßnahmen erforderlich sind, wird WolkenBunker Provider dem

Kunden jede planmäßige Unterbrechung zwei Arbeitstage im Voraus ankündigen. Planmäßige

Unterbrechungen werden nach Möglichkeit auf die Zeit zwischen 00:00 und 06:00 Uhr lokaler Uhrzeit

am Arbeitsort terminiert. Im Übrigen nimmt WolkenBunker Provider Unterbrechungen oder

Einschränkungen ihrer Leistung nur vor, soweit diese aus technischen Gründen unverzüglich ohne

besondere Ankündigung zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs zwingend erforderlich

sind.

Haftung

10.1 Schadensersatz

Der WokenBunker Provider haftet ausschließlich für Schadensersatz, unabhängig vom Rechtsgrund,

wenn der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht wurde oder auf der

Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht beruht. Die Haftung aufgrund zwingender

gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher

vertraglicher Hauptpflichten ist die Haftung des WokenBunker Providers auf den typischerweise

vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung anderer

Pflichten ist ausgeschlossen. Weiterhin ist die Haftung ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen

oder Ausfällen resultieren, die außerhalb des Einflussbereichs des WokenBunker Providers liegen.

Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter zurückzuführen

sind, die vom WokenBunker Provider im Rahmen seiner Leistung bereitgestellt werden, es sei denn,

der Fehler oder Mangel hätte vor Leistungserbringung durch den WokenBunker Provider erkannt

werden müssen.

Die Haftung des WokenBunker Providers für Vermögensschäden aus der Erbringung von

Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist gemäß §44a, Satz 1,

Telekommunikationsgesetz auf einen Betrag von 12.500,00 € pro Kunde begrenzt. Diese Begrenzung

gilt auch für alle sonstigen leicht fahrlässig verursachten Vermögensschäden. Die Haftung des

WokenBunker Providers gegenüber der Gesamtheit der geschädigten Kunden ist auf 250.000,00 € pro

schadensverursachendes Ereignis und pro Jahr auf maximal das Doppelte dieser Summe begrenzt.

Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die

Höchstgrenze, wird der Schadensersatz entsprechend gekürzt. Eine Haftung des WokenBunker

Providers für Folgeschäden und mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder ausgebliebene

Einsparungen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung des WokenBunker Providers auf die

Leistungen seiner Versicherung beschränkt.

10.2 Pflicht zur Schadensminderung des Kunden

Der WolkenBunker Provider haftet nicht für Schäden, die der Kunde mitverursacht hat, und die durch

die Berücksichtigung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten, insbesondere

durch Datensicherungen sowie ausreichende Einweisung des jeweiligen Anwenders und eigene Sicherungsvorkehrungen, 

hätte verhindern können. 

Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden

Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern der

entstandene Schaden versicherbar ist und im Verkehrskreis des Kunden üblicherweise durch den

Kunden versichert wird.

10.3 Inhaltliche Verantwortung in der Kommunikation

Sofern der WolkenBunker Provider den Zugang zu fremden Inhalten vermittelt, übernimmt dieser für

die übermittelten Informationen und Daten keinerlei Haftung. Der WolkenBunker Provider GmbH

Provider stellt weder die Informationen noch die Leistungen, Meinungen oder sonstigen Inhalte des

Internets bereit, noch übt er eine Kontrolle darüber aus. Sofern der Kunde unter Nutzung der

Leistung des WolkenBunker Provider Inhalte anbietet, trägt er allein die Verantwortung für die

angebotenen Inhalte. Alle Inhalte des Kunden gelten für den WolkenBunker Provider als fremde

Inhalte. Der Kunde stellt den WolkenBunker Provider von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus

der Rechtswidrigkeit der angebotenen Inhalte resultieren. Der WolkenBunker Provider kann den

Zugang zu rechtswidrigen Inhalten jederzeit ohne Ankündigung sperren.

Vertragslaufzeit und Beendigung

11.1 Vertragsdauer und reguläre Beendigung

Die Dauer eines Vertrags sowie die Fristen für dessen ordentliche Kündigung werden in jedem

individuellen Auftrag einschließlich aller zugehörigen Dokumente spezifiziert. Ohne gesonderte

Vereinbarung beträgt die Mindestlaufzeit eines Vertrags 12 Monate ab dem Zeitpunkt der

betriebsfertigen Bereitstellung. Beide Vertragsparteien haben das Recht zur ordentlichen Kündigung

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Sofern keine

fristgerechte schriftliche Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der

Mindestlaufzeit.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags

erhaltenen, nicht im Eigentum des Kunden stehenden Gegenstände innerhalb von 7 Tagen auf seine

Kosten an den WolkenBunker Provider zurückzusenden.

11.2 Kündigung aus schwerwiegender Ursache

Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit, den Vertrag oder bestimmte Dienstleistungen aus

schwerwiegender Ursache ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Als solche Gründe

gelten insbesondere die nachfolgend genannten:

Im Falle einer erheblichen Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht durch den WolkenBunker

Provider GmbH kann der Kunde die betroffene Dienstleistung nach erfolgloser schriftlicher

Abmahnung und Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist, die mindestens 30 Kalendertage betragen

muss, ohne Verpflichtung zur Zahlung durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Kunde bleibt jedoch

verpflichtet, die Entgelte für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen. Im Falle einer solchen Kündigung

entfallen sämtliche Ansprüche, insbesondere Gutschriften, aufgrund von Service Level Agreements.

Der WolkenBunker Provider ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag aus schwerwiegender

Ursache schriftlich zu kündigen und die Leistung einzustellen:

Bei Zahlungsverzug des Kunden mit den Entgelten oder einem nicht unerheblichen Teil der Entgelte

für zwei aufeinander folgende Monate sowie bei Zahlungsverzug des Kunden über einen Zeitraum

von mehr als zwei Monaten.Wenn das Entgeltaufkommen für die Nutzung der Dienstleistungen in sehr hohem Maße ansteigt und

Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei Fortsetzung des Vertrags die Entgelte für

weiterhin erbrachte Leistungen auch langfristig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig

entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind, es sei denn, der Kunde leistet eine

angemessene Sicherheit für Entgelte innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer

entsprechenden schriftlichen Aufforderung vom WolkenBunker Provider GmbH.

Falls der Kunde gegen gesetzliche oder sonstige Vorschriften verstößt und diesen Verstoß trotz

Abmahnung nicht unverzüglich einstellt.

Bei Unrichtigkeit wesentlicher Angaben in den vom Kunden im Auftrag, einschließlich der

dazugehörigen Unterlagen bereitgestellten Informationen oder sonstigen Informationen, die dem

WolkenBunker Provider GmbH zur Verfügung gestellt wurden.

Falls Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zu Beeinträchtigungen oder Schäden der

physischen oder logischen Struktur der genutzten Netze oder Einrichtungen führen, oder eine große

Wahrscheinlichkeit des Eintretens solcher Beeinträchtigungen oder Schäden besteht, oder falls der

Kunde die Leistung in betrügerischer Weise nutzt und der Kunde dieses Verhalten trotz Abmahnung

nicht unverzüglich einstellt.

Bei jeder anderen wesentlichen Verletzung der sich aus dem Auftrag, einschließlich der

dazugehörigen Unterlagen, ergebenden Pflichten, die der Kunde nicht innerhalb von 30

Kalendertagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung vom WolkenBunker Provider GmbH

Provider einstellt.

Falls der Kunde zahlungsunfähig wird, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren

eröffnet oder ein Antrag auf Insolvenz mangels Masse abgelehnt wird.Darüber hinaus kann der

WolkenBunker Provider GmbH die Leistung einstellen, sofern er verpflichtet ist, einer die

Bereitstellung der Leistung unzulässig oder unmöglich machenden Anordnung eines zuständigen

Gerichts oder einer zuständigen Behörde zu folgen, oder der WolkenBunker Provider GmbH zu einer

Sperre gemäß § 19 Absatz 2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung oder zu einer

vorübergehenden Einstellung aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt ist.

GEHEIMHALTUNG UND DATENSCHUTZ

Alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen dem WolkenBunker Provider und dem Kunden

zugänglichen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt während der

gesamten Geschäftsbeziehung und fünf Jahre darüber hinaus.

Die Vertraulichkeit entfällt, wenn die Informationen bereits bekannt waren, allgemein öffentlich

bekannt wurden, von Dritten rechtmäßig bereitgestellt wurden oder aufgrund gesetzlicher

Vorschriften offengelegt werden müssen.

In Bezug auf Datenschutz beachten die Parteien die geltenden Vorschriften. Der WolkenBunker

Provider verarbeitet Daten zur Vertragserfüllung, Abrechnung und zur Verhinderung rechtswidriger

Nutzung. Anonymisierte Daten dienen internen Analysen. Personenbezogene Daten bei

Domainregistrierungen unterliegen den Richtlinien der Vergabestellen.

Datenschutz im Internet kann nicht vollständig gewährleistet werden. Der Kunde trägt die

Verantwortung für die Sicherheit seiner übermittelten und gespeicherten Informationen.

ÜBER SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist in Hamburg. Sämtliche Verträge und die zugrunde

liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf

der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des WolkenBunker Provider. Die Zustimmung

wird nicht ohne triftigen Grund verweigert. Jedoch behält sich der Kunde das Recht vor, die Leistung

einem Dritten zur Nutzung zu überlassen, ohne dabei von seinen vertraglichen Pflichten befreit zu

werden.

Der bestätigte Auftrag samt zugehöriger Dokumente und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

stellen die Gesamtheit des Vertrags zwischen dem WolkenBunker Provider GmbH und dem Kunden

dar. Sie ersetzen sämtliche vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen bezüglich des

Vertragsgegenstandes.

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, einschließlich etwaiger Änderungen des

Schriftformerfordernisses. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen und den Bedingungen des Auftrags haben die Bedingungen des Auftrags

Vorrang.

Sollte eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder

teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In

einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame

zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.